Arbeitsschutz

DGUV 112-190 Was ist Neu? Seyffer-Expertise für Ihre Arbeitssicherheit

13. Januar 2023Seyffer GmbHProduktvorstellung

Worum geht es?

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der Sicherheitsrichtlinien. Erfahren Sie im Video die aktuellen Updates und Änderungen von DGUV 112-190.

Bei der Seyffer GmbH wird Arbeitssicherheit großgeschrieben: Entsprechend erklärt in unserem Video unser Experte die aktuellen Änderungen der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Worauf müssen Unternehmen und Atemschutzträger jetzt achten? Erfahren Sie, wie Sie mit den novellierten Vorschriften die Sicherheit am Arbeitsplatz optimieren und gesetzliche Anforderungen mühelos erfüllen können.

Wichtige Updates der DGUV 112-190 im Fokus

Die 2021 überarbeitete DGUV Regel 112-190 setzt neue Standards für den Atemschutz. Mit einer klar strukturierten Auswahl von Atemschutzgeräten und verschärften Prüfungen für optimale Dichtheit stärkt sie die Sicherheit am Arbeitsplatz. In unserem Video erläutern wir die Kernpunkte: verbesserte Schutzniveaus, eine aktualisierte Gebrauchsdauertabelle und präzisierte Einsatzgrenzen für AX-Filter. Anschaulich erklären wir, wie Sie diese Vorgaben in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Schauen Sie sich unser Video an und erfahren Sie, wie Sie die neuen Anforderungen der DGUV 112-190 gemeinsam mit Seyffer in die Tat umsetzen können.

Transkript / Inhalt des Videos

Vollständiges Transkript anzeigen

Wenn Sie bei sich im Betrieb Atemschutz einsetzen, dann sollten Sie dieses Video nicht verpassen, denn wir stellen Ihnen die neue DGUV-Regel Benutzung von Atemschutzgeräten im Detail vor. Hallo und herzlich willkommen zu diesem neuen Video. Heute stellen wir Ihnen die überarbeitete DGUV-Regel 112.190 vor, die die Benutzung von Atemschutzgeräten regelt. Um alle Zuschauer so ein bisschen abzuholen, erkläre ich nochmal ganz kurz, wer oder was eigentlich diese DGUV ist und warum man sich an deren Regelungen tunlichst halten sollte.

Die Deutsche Gesellschaft der Unfallversicherer, kurz DGUV, ist der Dachverband der Unfallversicherer und Berufsgenossenschaften in Deutschland. Diese treten dann ein, wenn einem Mitarbeiter ein Arbeitsunfall passiert. Sie sind somit wie eine Krankenversicherung, nur für Arbeitsunfälle. Und die DGUV gibt verschiedene Regelungen raus.

Diese sind kein Gesetz, also kann man nirgendwo in BGB, HGB nachlesen, sondern Regelungen. Und diese Regelungen vergleiche ich mal ganz gern mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im Gesetz steht auch, in Deutschland darf ich einen Führerschein ab 18 Autofahren. Ein Autoversicherer kann aber regeln, wenn der Versicherte unterschreibt, dass nur Leute, die mindestens 25 Jahre mit dem Auto fahren, dann wird der Beitrag günstiger und wenn dann jemand mit 24 Jahren fährt, dann darf er das zwar vor dem Gesetz, weil er über 18 ist, verstößt aber gegen die allgemeinen Versicherungsbedingungen oder was da im Detail ausgemacht wurde.

Und der Versicherer kann dann sagen, Moment, wir hatten was anderes ausgemacht, diesen Schaden übernehmen wir nicht. Und genau so sind auch die DGUV-Regeln zu verstehen. Ich bin als Arbeitgeber über die DGUV abgesichert, wenn ein Mitarbeiter im Betrieb einen Arbeitsunfall passiert, muss mich dafür aber auch an die Regeln der DGUV halten. Und abgesehen von den menschlichen Schicksalen, die bei Arbeitsunfällen auftreten können, sind es natürlich auch enorme wirtschaftliche Risiken, wenn jemand den Finger verliert, sich die Lunge ruiniert und dergleichen mehr.

Deswegen sollte man sich als Unternehmer tunlichst an diese DGUV-Regeln halten. Und die neue DGUV-Regel 112.190, in der explizit die Benutzung von Atemschutz geregelt ist, auf diese gehen wir heute im Detail ein. In der überarbeiteten DGUV-Regel haben sich zwei Themen im Wesentlichen geändert. Zum einen die Tragezeitbegrenzung wurde spezifischer geregelt und zum anderen ist das Thema Fit-Testing, das heißt eine Anpassungsüberprüfung, ist nun auch deutlich detaillierter geregelt und verbindlicher geworden.

Steigen wir ein mit dem Thema Tragezeitbegrenzung. Diese heißt nun nicht mehr Tragezeitbegrenzung, sondern Gebrauchsdauer. In der Praxis werden höchstwahrscheinlich noch beide Begriffe synonym verwendet in der Zukunft. Diese war in der Vergangenheit relativ pauschal geregelt.

Mittlerweile gibt es in der überarbeiteten Regelung eine große Tabelle, wo je nach Schutzstil, je nach Maskentyp, je nach Filtertyp, unterschiedliche Gebrauchsdauereinschränkungen zu finden sind. Die komplette Tabelle verlinken wir Ihnen natürlich auch gerne in der Videobeschreibung. Auf eine relevante Änderung möchte ich trotzdem kurz eingehen. Diese betrifft pauschal alle FFP-Masken, das heißt FFP1, 2 und 3.

Ganz wichtig, nur mit Ausatemventil. Hier wurde die maximal zulässige Gebrauchsdauer von 120 auf 150 Minuten erhöht, sodass ich hier als Arbeitgeber etwas mehr Spielraum bei der Mitarbeitereinsatzplanung bekomme. Die zweite große Neuerung ist das Thema Anpassungsüberprüfung oder aus dem englisch-amerikanischen Fit-Testing. Da sich Anpassungsüberprüfung etwas umständlich anhört, werden auch hier in der Praxis beide Begriffe gerne durcheinander geworfen und nach dem folgenden werden wir sowohl Fit-Test als auch Anpassungsüberprüfung verwenden.

Bereits in der alten DGUV-Regel war vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass der getragene Atemschutz vernünftig sitzt. Dies wurde allerdings in der Praxis eher halblebig umgesetzt und war auch in der DGUV-Regel nur sehr unzureichend geregelt. Und hier wurde eben nachgebessert und folgendes geregelt. Nun muss nämlich die Passform durch ein geeignetes Verfahren von einer qualifizierten Person vor erstmaligem Gebrauch überprüft und diese Überprüfung auch dokumentiert werden.

Jetzt hatten wir hier ein paar wichtige Stichworte drin. Zum einen muss diese Anpassungsüberprüfung, Überprüfung von einer qualifizierten Person durchgeführt werden. Es muss ein geeignetes Verfahren verwendet werden. Auf zwei geeignete Verfahren gehen wir später auch noch im Detail ein.

Also hier wurden einige Stolpersteine eingeführt oder neu geregelt, die es zu beachten gilt. In der Praxis gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen neuen Anforderungen nun Rechnung zu tragen. Eine Möglichkeit die Anpassung oder den Dichtsitz einer Maske zu überprüfen ist ein sogenannter Haubentest. Hier bekommt der Mitarbeiter zunächst eine Maske aufgezogen und anschließend eine leichte Haube übergestülpt und in diese Maske wird dann ein sehr geschmacksintensives Aerosol eingebracht.

Zur Auswahl stehen süß oder bitter. Und wenn der Mitarbeiter durch die Maske schmecken kann, den Geruchs- oder Geschmacksstoff, dann zeigt sich eben okay, die Maske die passt nicht richtig. Es gibt auch noch deutlich aufwendigere Verfahren, die nicht so subjektiv sind wie dieser Haubentest, wo tatsächlich gezählt wird, wie viele Partikel noch sich ins Innere der Maske da hineinschaffen. Hier sind die Testgeräte allerdings relativ teuer.

Dafür ist dieser Test auch deutlich exakter. Welches Verfahren in der Praxis das richtige ist, ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Zeitlich kann man jedoch rechnen, dass man pro Mitarbeiter mindestens mit einer halben Stunde kalkulieren muss. Wenn die erste geprüfte Maske nicht gleich funktioniert oder der Mitarbeiter eine ungewöhnliche Gesichtsform hat, dann gehen auch gut und gerne mal 45 bis 50 Minuten für so einen Test ins Land.

Das heißt, wenn ich einen größeren Betrieb und viele Atemschutzträger habe, dann stellt mich das vor gewisse Herausforderungen. Wie Sie die Anpassungsüberprüfung bei sich im Betrieb entweder selbstständig oder auch durch unsere Hilfe umsetzen können, stellen wir Ihnen im zweiten Video dieser Reihe vor. Zum Abschluss, da es nun doch relativ viel Theorie war, möchten wir Ihnen trotzdem noch ein paar spannende Hintergrundinfos liefern. Um einen einwandfreien Dichtsitz einer FFP-Maske, Halbmaske oder Vollmaske sicherzustellen, muss ich mich streng genommen jeden Tag vor Dienstantritt frisch rasieren, damit keine Bartstoppeln den Dichtsitz beeinträchtigen können.

Das heißt, ein Mitarbeiter, der mich jeden Tag frisch rasiert zum Dienst erscheint, ist eigentlich ungeeignet, um eine FFP-Maske oder auch Halbmaske zu tragen und müsste stattdessen eigentlich Gebläseatemschutz tragen. Die Maske am Markt, die mit die besten Dichtsitzeigenschaften aufweist, ist die 3M Aura-Maske, eine Faltmaske, die auch bei uns im Onlineshop erhältlich ist. Diese passt im statistischen Mittel 93% aller Anwender. Wir hoffen, dass wir Ihnen in diesem Video einige spannende Infos zur neuen DGUV 112.190 liefern konnten und würden uns sehr freuen, wenn Sie sich auch den zweiten Video, in dem wir uns der praktischen Umsetzung widmen, anschauen.

Aktuelle Standards: Was ist neu bei DGUV 112-190? – seyffer.tv